Telefonsprechzeiten:
Mo. und Fr. von 8.00 bis 8.30 Uhr
Auf Wunsch sind telefonische Beratungen möglich
Das Erstgespräch dient der Anamnese, bitte bringen Sie ggf. Labordaten, ärztliche Zuweisung und Medikamentierung mit. Abhängig davon erfolgt die Planung:
Ich habe Folgendes für Sie vorbereitet:
Patientenfragebogen bitte ausfüllen und persönlich unterschreiben:
Ernährungsprotokoll können Sie schon vorab für einige Tage führen:
Formular "Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung" lassen Sie von Ihrem behandelnden Arzt ausfüllen:
Die Kosten einer Ernährungsberatung/-therapie können von den gesetzlichen Krankenkassen anteilig oder, je nach Umfang, vorhandener ärztlicher Verordnung und genehmigtem Antrag auf Kostenerstattung, bis zu 100 % erstattet werden. Mein Angebot ist auch von der Zentralen Prüfstelle für Prävention nach den Präventionsleitlinien geprüft und nach §20 Abs.2 SGB V unterstützt. So z.B. mein Kursangebot "Fit in Körper und Geist - und die präventiven Ernährungsberatungen"Fit in Körper & Geist - individuell optimiert"
Senden Sie den Antrag und die ärztliche Verordnung vorab an ihre Krankenkasse.
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte mich: Telefonzeiten: Mo & Fr 8:00 - 8:30, 08841-90885.
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung.
Übermittlung ihrer Labordaten und Verordnung an: praxis-wohlfrom@online.de
5 x Ernährungsberatung mit Diagnose (Indikationen) auf das Formular "Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung" (PDF-Download s.o.)
(oder der Arzt stellt ein Privatrezept oder einen Überweisungsschein aus).
Der Arzt erhält auf Wunsch Rückmeldung über den Verlauf der Ernährungsberatung und -therapie.
Die ärztliche Diagnose verbessert den Erfolg der Behandlung.
§ 43 Abs.2 SGB V Inhalt der Ernährungstherapie
Die Ernährungstherapie der Patientin oder des Patienten oder der relevanten Bezugspersonen als verordnungsfähiges Heilmittel kann folgende individuelle Maßnahmen umfassen: